- Reichsgau
- Reichsgau,im nationalsozialistischen Deutschland 1933-45 Bezeichnung für einen unmittelbar der Reichsregierung (beziehungsweise dem »Führer«) unterstellten Verwaltungsbezirk, zunächst in Österreich (ab 1938 entwickelt, 1940 eingerichtet), 1939 auf das Sudetenland und die dem Deutschen Reich einverleibten Teile Westpolens übertragen. Als Reichsgau bestanden Wien, Ober-, Niederdonau, Kärnten, Steiermark, Salzburg, Tirol-Vorarlberg (ab 1942 als Alpen- beziehungsweise Donaureichsgau), Sudetenland, Danzig-Westpreußen und Wartheland. Die Reichsgaue deckten sich territorial mit den Gauen der NSDAP, unterstanden Reichsstatthaltern (zugleich Gauleitern) und verbanden so erstmals staatliches Verwaltungs- und Parteihoheitsgebiet.
Universal-Lexikon. 2012.